Schulordnung der Oberschule Dinklage (Stand: 08/2026)
Damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen und erfolgreich miteinander lernen können, halten wir uns an die Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule. Außerdem sind folgende Regeln zu beachten.
1. Verhalten im Schulalltag
Da uns ein respektvoller Umgang miteinander wichtig ist, verzichten wir vollständig auf verbale und körperliche Gewalt und unterlassen das Rennen und Toben im Schulgebäude.
a) Unterricht und Lernverhalten
- Der Unterricht beginnt für alle pünktlich.
- Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dieses im Sekretariat.
- Fachräume sowie die Sporthalle dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
- Unterrichtsmaterialien sind vollständig und einsatzbereit mitzubringen und am Stundenbeginn auf den Tisch zu legen.
- Eine aktive Mitarbeit und ein rücksichtsvoller Umgang miteinander werden erwartet.
- Mit Schuleigentum ist sorgfältig umzugehen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung kann Schadensersatz verlangt werden.
b) Pausen und unterrichtsfreie Zeit
- Die Pausen dienen allen zur Erholung.
- Vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen gelten die festgelegten Aufenthaltsbereiche.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
- Bei schlechtem Wetter entscheiden die aufsichtsführenden Lehrkräfte über einen Aufenthalt im Forum (Regenpause).
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist nur mit Genehmigung einer zuständigen Lehrkraft Schulleitung gestattet.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
- In der Schule oder auf dem Schulgelände darf in den Mittagspausen kein Fast Food von außerhalb gegessen werden.
2. Sicherheit und Gesundheit
- Auf dem gesamten Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen gilt ein absolutes Verbot von Alkohol, Rauchen und Drogen.
- Im Falle eines Feueralarms ist den Anweisungen gemäß der Brandschutzordnung Folge zu leisten.
- Treppenräume und Fluchtwege sind stets freizuhalten.
- Für den Schulweg dürfen nur altersgerechte und verkehrssichere Fahrzeuge genutzt werden.
- Fahrräder, Roller und andere Fahrzeuge sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen.
- Das Befahren des Pausengeländes ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Die Sicherheitsregeln für Fachräume sind einzuhalten.
- Unfälle und Schadensfälle sind unverzüglich der Schule (Sekretariat) zu melden.
3. Fehlzeiten
- Erkrankungen sind am ersten Fehltag bis 08.30 Uhr von den Erziehungsberechtigten über den IServ-Elternaccount oder telefonisch im Sekretariat mitzuteilen.
- Bei telefonischer Abmeldung ist der Schule zusätzlich innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung/Co-Klassenleitung bzw. beim Sekretariat vorzulegen.
- In den folgenden Fällen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden:
- bei Erkrankungen von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen,
- in begründeten Ausnahmefällen bei einer angeordneten Attestpflicht.
- Beurlaubungen und Freistellungen für Arztbesuche sind grundsätzlich schriftlich oder über den IServ-Elternaccount und möglichst 14 Tage im Voraus bei der Schulleitung zu beantragen.
4. Nutzung digitaler Geräte
- Die Nutzung digitaler Endgeräte richtet sich nach den jeweils gültigen schulischen Nutzungskonzepten.
- Eine Verwendung ist ausschließlich nur im Unterricht und nur dann zulässig, wenn die unterrichtende Lehrkraft diese ausdrücklich erlaubt.
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben zulässig.
5. Kommunikation
Eine offene Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind uns wichtig.
- Die regelmäßige Teilnahme an Elternabenden und Elternsprechtagen wird begrüßt.
- Es stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Sekretariat (04443/89960) und IServ.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen einmal täglich in IServ Nachrichten (E-Mail, Messenger usw.) abrufen.
6. Allgemeine Hinweise
- Bei Problemen oder Anliegen im Schulalltag stehen die zuständigen Lehrkräfte zur Verfügung.
- Der Ordnungsdienst der Klassen erfolgt gemäß Jahresplan.
- Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
7. Inkrafttreten und Weiterentwicklung
Die Schulordnung tritt nach Beschluss der Gesamtkonferenz am 01.08.2026 in Kraft. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
