Schulordnung

Schulordnung der OBERSCHULE DINKLAGE

Oberschule Dinklage - Kösters Gang 11 - 49413 Dinklage
Postfach 13 69 – 49409 Dinklage
Telefon 04443/899-60 - Schulzentrum -
Telefax: 04443/899-63

Dinklage, im Mai 2016

Wir freuen uns, dass du unsere Schule besuchst.
Viele Menschen verbringen hier einen großen Teil ihrer Zeit gemeinsam mit Arbeit, Spiel und Sport.
Auf den anderen zu achten, ihm zu helfen, Türen aufzuhalten, einander zu grüßen, sind selbstverständliche Umgangsformen. Ältere müssen den Jüngeren Vorbild sein.
Alle wollen und sollen sich dabei wohlfühlen.
Deshalb gelten an unserer Schule die folgenden Regeln:

I. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

1. Alle Räume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Arbeitsgegenstände der Schule und meiner Mitschüler behandle ich sorgfältig. Schulbücher, die mir zur Verfügung gestellt werden, versehe ich mit einem Schutzumschlag. Ich schreibe nicht hinein und knicke die Seiten nicht.
2. Ich will mich in der Schule umweltfreundlich verhalten, gehe sparsam mit Wasser, Strom und Papier um und sortiere meinen Müll.
3. Für die Sauberkeit der Klassen und Fachräume, des Schulhofs, der Flure und der Toiletten ist jeder von uns verantwortlich. Kunststoffe, Reststoffe und Papier gehören in die dafür aufgestellten Behälter. Nach Unterrichtsschluss stellen wir alle Stühle hoch und schließen die Fenster. Der Ordnungsdienst wischt die Tafel und leert die Mülleimer.
4. Der Reinigungsdienst für den Schulhof, der Pausenhallen sowie der Mensa wird jede Woche von zwei Klassen übernommen. (Siehe Jahresplan.)
5. Auf dem Schulhof und Parkplätzen der Oberschule schieben wir Fahrräder und motorisierte Zweiräder, damit wir nicht andere Schüler und Schülerinnen gefährden. Skateboards oder ähnliche Gegenstände darf ich während der Unterrichtszeit nicht auf dem Schulgelände benutzen.
6. Elektronische Geräte (Handy, MP3-Player usw.) bringe ich auf eigene Gefahr mit zur Schule. Ich muss sie abgeschaltet aufbewahren und darf sie weder während des Unterrichtes noch in den Pausen einschalten.
Im Falle des Verstoßes muss ich die Geräte auf Verlangen an die Lehrperson abgegeben. Erziehungsberechtigte oder ich selber können die Geräte am Ende des Schultages in der Verwaltung abholen.
Bei Verlust oder Diebstahl leistet die Schule keinen Ersatz. Im Verwaltungstrakt steht mir ein Telefon kostenlos zur Verfügung.
Erst nach Verlassen des Schulgeländes darf ich die Geräte wieder benutzen.
7. Ich kaue während der Unterrichtsstunden kein Kaugummi.
8. Im Unterricht darf ich weder essen noch trinken. Im Einzelfall liegt die Entscheidung beim Fachlehrer.
9. Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz auch in der Schule und auf allen schulischen Veranstaltungen. Deshalb sind das Rauchen, der Konsum von Alkohol, Drogen oder drogenähnlichen Substanzen verboten. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule Dies gilt auch für Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind.
10. Das Betreten von Fachräumen aller Fächer sowie der Sporthalle ist mir ohne Lehrkraft nicht gestattet.
11. Für Wertgegenstände, die ich nicht für den Unterricht benötige, bin ich selbst verantwortlich und muss sie sicher verwahren. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

II. Zusammenleben in den Pausen und in der Mittagspause

Pausen dienen der Erholung.
Auch während der Pausen gehe ich freundlich und rücksichtsvoll mit den
anderen Schülerinnen und Schülern um. Ich gefährde weder mich noch andere.
1. Vor Unterrichtsbeginn halte ich mich auf dem Pausenhof beim Haupteingang oder im Forum auf, jedoch nicht in den Fluren und der kleinen Aula. Die Eingänge an der Seite des Lehrerparkplatzes und des Soccerfeldes sind keine Schülereingänge, weil hier morgens keine Aufsicht gewährleistet ist.
2. Mit dem ersten Klingelzeichen begebe ich mich zu meinen Klassen- bzw. Fachräumen. Spätestens mit dem zweiten Klingelzeichen bin ich im Klassenraum. Die kurzen Pausen dienen nur dem Lehrer- oder Raumwechsel, ansonsten halte ich mich im Klassenraum auf.
3. In den großen Pausen und in der Mittagspause halte ich mich auf den Pausenhöfen, im Forum oder in der kleinen Aula auf. Die Flure stehen nicht als Pausenraum zur Verfügung, die beiden Hauptflure im Erdgeschoss darf ich jedoch für den Gang von einem Schultrakt zum anderen nutzen.
4. Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr darf ich im gesamten Gebäude nicht toben, rennen oder raufen. Das Werfen von gefährlichen Gegenständen (Schneebällen, Steinen etc.) ist untersagt.
5. Die Treppen halte ich auch während der Pausen frei. Sie sind weder Sitzgelegenheiten noch Aufenthaltsräume.
6. Das Schulgelände darf ich während der Pausen nur mit der schriftlichen Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung verlassen, weil ich sonst nicht versichert bin.
Der Schulhof endet bei den roten Schranken bzw. den Drängelgittern an der Bushaltestelle. Im Bereich der Sporthalle endet das Schulgelände links neben dem Halleneingang.
7. Auf den Rasenflächen vor dem Physik- und Chemieraum darf ich wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs nicht Ballspielen.
8. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
9. Nach Unterrichtsschluss verlasse ich sofort das Schulgelände. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die die EuLe besuchen. Für Ausnahmen ist die Genehmigung einer Lehrkraft einzuholen.

III. Zusammenarbeit im Unterricht

Ich komme gut vorbereitet und mit dem notwendigen Arbeitsmaterial ausgestattet in den Unterricht. Nur so ist eine erfolgreiche Mitarbeit möglich.
1. Ich bin pünktlich in der Schule, spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
2. Wenn ich nach der Pause Unterricht in Fachräumen habe, nehme ich meine Schultasche mit in die Pause und passe in dieser Zeit selber darauf auf.
3. Ich gehe höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit mit meinen Mitschülern und Lehrern um. Vereinbarte Regeln halte ich ein. Ich konzentriere mich auf das Unterrichtsgeschehen und arbeite mit.
4. Vor Unterrichtsbeginn ziehe ich meine Jacke aus und hänge sie an die Garderobe im Klassenraum oder über den Stuhl.
5. Die Lehrerin oder der Lehrer beendet die Unterrichtsstunde. Ich verlasse meinen Arbeitsplatz so, dass der nächste, der ihn benutzt, nicht erst aufräumen muss.

IV. Wichtige Informationen

1. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrkraft, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dieses im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
2. Langfristige Beurlaubungen müssen rechtzeitig – möglichst 14 Tage vorher – beantragt werden. Ein- bis zweitägige Beurlaubungen nimmt grundsätzlich der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin vor. Kurzfristige Beurlaubungen sollten – wenn möglich - einen Tag vorher angekündigt werden. Auch für Entlassungen im Laufe des Vormittags ist der/die jeweilige Klassenlehrer/in zuständig. Termine beim Arzt sollten möglichst auf den Nachmittag gelegt werden.
3. Im Krankheitsfall ist die Schule spätestens am 3. Tag zu benachrichtigen. Innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Schulversäumnisses muss eine schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer vorgelegt werden. In den folgenden Fällen muss ein ärztliches Attest eingereicht werden:
- Fehltage vor und nach den Ferien
- Fehltage während des Schülerbetriebspraktikums
- Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen
- Beim wiederholten Versäumnis von schriftlichen Arbeiten muss in Sonderfällen auf Verlangen des Klassenlehrers ein Attest vorgelegt werden.
4. Unfälle und Schadensfälle teile ich sofort einer Lehrkraft oder Herrn Hammor mit.
5. Bei Feueralarm verhalte ich mich entsprechend der Brandschutzordnung.
6. Ich darf nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen und stelle es gesichert in den Fahrradständern der Schule ab. Sonst entfällt der Versicherungsschutz. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulhof und vor der Sporthalle ist untersagt.

V. Verhalten bei Problemen mit Mitschülern

1. Bei Meinungsverschiedenheiten wende ich keine Gewalt an. Wenn ich Rat und Hilfe brauche, wende ich mich an die Aufsicht, den Schulsozialarbeiter oder einen Lehrer.
2. Das Melden von Sachbeschädigungen, Diebstählen, Gewaltanwendungen und „Anmachen und Ärgern“ eines Mitschülers ist kein Petzen, sondern notwendig, damit alle Schadensfälle im Sinne der Beteiligten geregelt werden können.
3. Auch für die Schüler, die am Nachmittag die EuLe besuchen, gilt während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände die Schulordnung. Ausgenommen von dieser Regel sind die Räume der EuLe.