Handynutzungskonzept
Einleitung:
- An unserer Schule steht das soziale Miteinander im Mittelpunkt des schulischen Alltags. Der direkte persönliche Austausch sowie das gemeinsame Lernen haben Vorrang. Digitale Geräte wie Smartphones oder Smartwatches sind für die schulischen Abläufe grundsätzlich nicht erforderlich. Um ein störungsfreies Lernumfeld zu gewährleisten, werden daher klare Regelungen zum Umgang mit privaten digitalen Endgeräten getroffen. Weiteres regelt das Mediennutzungskonzept.
- Smartwatches mit Kommunikationsfunktionen gelten als Smartphones und unterliegen denselben Regelungen.
- In Notfällen kann über das Sekretariat Kontakt zu Erziehungsberechtigten oder nahen Angehörigen aufgenommen werden.
Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht:
- Die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Smartphones, Tablets) ist im Unterricht grundsätzlich untersagt.
- Eine Verwendung ist ausschließlich dann zulässig, wenn die unterrichtende Lehrkraft diese ausdrücklich erlaubt. Art, Umfang und Dauer der Nutzung legt die Lehrkraft fest. Die Nutzung darf nur zu dem angegebenen unterrichtlichen Zweck erfolgen.
- Nach Aufforderung sind die Geräte unverzüglich wieder auszuschalten und ordnungsgemäß zu verstauen.
Foto-, Video- und Audioaufnahmen:
- Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Audioaufnahmen auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt.
- Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung zulässig.
- Aufnahmen von Personen dürfen nur mit deren vorheriger Zustimmung erfolgen. Das Verbreiten oder Veröffentlichen solcher Aufnahmen – insbesondere über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste – ist ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person unzulässig.
- Verstöße können schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Regelung bei Klassenarbeiten und sonstigen Leistungsüberprüfungen:
- Während Klassenarbeiten, Tests und sonstigen Leistungsüberprüfungen ist die Nutzung mobiler Endgeräte strikt untersagt. Verstöße (bereits das Hantieren) gelten als Täuschungsversuch.
- Vor Beginn der Prüfung legen alle Schülerinnen und Schüler ihre mobilen Endgeräte (z. B. Smartphones, Smartwatches, Tablets) ausgeschaltet in die Schultaschen.
Aufbewahrung von mobilen Endgeräten und Wertsachen im Sportunterricht:
- Vor Beginn des Sportunterrichts sollen mobile Endgeräte sowie Wertsachen so verwahrt werden, dass das Risiko von Verlust oder Beschädigung möglichst reduziert wird.
Konsequenzstufenmodell:
- Stufe 1: Handy wegpacken (z. B. Schultasche)
- Stufe 2: einsammeln, Lehrkraft verwahrt das elektronische Gerät sicher im Lehrerzimmer – beschriftet (Name, Klasse), im Umschlag, im Schrank - Abholung durch Schüler*in nach Unterrichtsschluss – Info an Klassenleitung für evtl. weitere Maßnahmen
- Stufe 3: Erziehungsmaßnahme: Info an Erziehungsberechtigte: „Sollte noch ein weiterer Verstoß gegen die Nutzungsordnung vorfallen, müssen Sie als Erziehungsberechtigte das Gerät in der Schule abholen.“ – nach Ermessen der Klassenleitung
- Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
